Wartesemester: Wie lange dauert es bis zum Studienbeginn?

Wenn in es einem Studienfach mehr Bewerber als Studienplätze gibt, entscheidet der Numerus Clausus (NC) über die Platzvergabe. Wer nicht die geforderte Abiturdurchschnittsnote nachweisen kann, muss wohl oder übel ein oder mehrere Wartesemester einlegen. Der einzige Weg, dies zu umgehen, ist die Aufnahme eines Fernstudiums.

Wartesemester: Allgemeine Informationen

Als Wartezeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) und dem Beginn des Studiengangs vergeht. Innerhalb dieser Zeit kann der Studienbewerber jede beliebige Tätigkeit ausüben (z. B. eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr). Auch eine längere Reise ist möglich. Die einzige Bedingung für die Anerkennung der Wartezeit als Wartesemester ist, dass man sich in der fraglichen Zeit nicht an einer deutschen Hochschule einschreibt. Anders als viele Schulabsolventen glauben, haben Bewerbungen für Studienplätze keinerlei Einfluss auf die Anerkennung von Wartezeiten. Mit einer Bewerbung wird lediglich der Wunsch geäußert, ein bestimmtes Fach zu studieren. Wenn man bereits an einer Hochschule immatrikuliert ist und unbedingt ein zulassungsbeschränktes Fach studieren will, muss der Aspirant sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu bewerben. Die Wartezeit wird in diesem Fall wieder neu berechnet. Durch Akkumulation von Wartezeit kann die Abiturnote nicht verbessert werden – dieses lässt sich nur durch den sogenannten Nachteilsausgleich (ein Art Härtefallregelung) erwirken.

Was hat es mit dem Numerus Clausus auf sich?

Laut einer aktuellen Studie des CHE Centrums für Hochschulentwicklung sind 42,4 Prozent der Studiengänge in Deutschland mit einem Numerus Clausus (NC) belegt. Die Auswahl der Studierenden richtet sich vornehmlich nach den Abiturdurchschnittsnoten der Bewerber. Anders ausgedrückt: Die Absolventen mit den besten Zensuren werden zuerst berücksichtigt, die anderen gehen leer aus und müssen entweder ein Wartesemester einschieben oder sich an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Bundesland bewerben. Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht, ist von Region zu Region und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Besonders hoch sind die Hürden in Hamburg: Im Wintersemester 2017/18 lag der Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge bei 75,5 Prozent. In Berlin, Bremen sowie im Saarland ist die Quote der NC-Studiengänge mit 60 Prozent ebenfalls vergleichsweise hoch. Wer dagegen in Thüringen oder Rheinland-Pfalz studieren möchte, braucht höchstwahrscheinlich kein Wartesemester einzulegen. In Mecklenburg-Vorpommern werden nur bei einem Fünftel aller Studiengänge die Abiturnoten geprüft – alle anderen Fächer sind zulassungsfrei. Im Fach Betriebswirtschaft (BWL) gibt es derzeit an rund 80 Bildungsinstituten eine Zulassungsbeschränkung – unter anderem an der Universität Bayreuth, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Wer an der Berliner Humboldt-Universität Betriebswirtschaft im Hauptfach (Studienziel: Bachelor of Science) studieren möchte, benötigt derzeit entweder eine Abitur-Durchschnittsnote von mindestens 1,8 oder acht Wartesemester. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf Grundlage der Anzahl der Wartesemester nur ca. 20% der Studienplätze vergeben werden. Wichtiger sind z. B. die Durchschnittsnote, studienrelevante berufspraktische Erfahrung und die Englischkenntnisse des Bewerbers.

Fernstudium an der Allensbach Hochschule: Keine Wartesemester, freie Zeiteinteilung

Ein eleganter Weg, unerwünschte Wartezeiten zu umgehen, ist die Aufnahme eines Fernstudiums. An der Allensbach Hochschule gibt es keine Wartesemester – Sie können sich daher jederzeit für einen unserer Studiengänge immatrikulieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Bachelor- oder einen Master- bzw. MBA-Studiengang anstreben. Alternativ stehen Ihnen verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. unsere Hochschulzertifikate) zur Auswahl. Im Unterschied zu klassischen Präsenzhochschulen, an denen der Studienbeginn nur zum Sommer- oder Wintersemester möglich ist, können Sie an unserem Institut zu jedem Zeitpunkt ins Studium einsteigen. Sie können sich Ihre Lernzeiten frei einteilen und profitieren von einer modernen, professionell gestalteten Lernumgebung. Unsere Studiengänge sind förderfähig und können sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend absolviert werden. Wenn Sie beruflich oder familiär stark gefordert sind, ist eine kostenlose Verlängerung der Studiendauer problemlos möglich.

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