BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Finanzierungsmöglichkeit für Studenten und Schüler. Wer BAföG-berechtigt ist, wie hoch die finanzielle Unterstützung ist, über welchen Zeitraum diese gewährt wird usw. hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sowohl persönliche Voraussetzungen als auch Fördermöglichkeiten der Ausbildung werden in Betracht gezogen.
Die Anspruchsvoraussetzungen hängen u.a. von folgenden Faktoren ab:
– Vermögen
– Höhe des eigenen Einkommens
– Höhe des Einkommens des Lebenspartners/Ehepartners/der Eltern
– Alter (Bis 30 Jahre, bzw. 35 bei Masterstudium)
– Art der Hochschule (die Hochschule muss staatlich oder staatlich anerkannt sein.)
– Förderungsfähigkeit der Ausbildung
– Umfang des Studiums (das Studium muss ein Vollzeitstudium sein)
– Nationalität (Anspruch haben u.a. Deutsche und Studenten mit EU-Staatsangehörigkeit)
Durch die letzte BAföG-Erhöhung am 01. August 2016 liegt der BAföG-Höchstsatz aktuell bei 735 €.
BAföG-Rückzahlung – Nur 50% muss zurückgezahlt werden!
BAföG für Studierende setzt sich zu einer Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen zusammen. Generell muss das Darlehen erst fünf Jahre nach der letzten Auszahlung zurückgezahlt werden. Der zurückzuzahlende Betrag liegt bei maximal 10.000 Euro, unabhängig davon, ob der Darlehensanteil geringer ist. Zudem fallen keine Zinsen an. Schüler-BAföG hingegen besteht zur 100% aus einem Zuschuss und muss somit nicht zurückgezahlt werden.
Hast du Anrecht auf BAföG?
Der erste Schritt besteht darin, herauszufinden, ob Du auf BAföG überhaupt Anrecht hast. Im Internet lässt sich ganz schnell und bequem feststellen, ob Du die Voraussetzungen erfüllst.
Hier erfährst du, ob du Anrecht auf BAföG hast:
http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-anspruch
BAföG für Fernstudenten
Auch als Fernstudent hast Du Anspruch auf BAföG. Bevor Du den Antrag stellst, gibt es aber bestimmte Voraussetzungen zu beachten:
– Das Fernstudium muss ein Erststudium sein. Ausnahme: Masterstudiengänge.
– Nur konsekutive Masterstudiengänge werden gefördert, d.h. das Erststudium muss ein Bachelor sein.
– Bei Bachelorstudiengängen hast Du bis zum 30. Lebensjahr Anspruch, bei Masterstudiengängen bis zum 35 Lebensjahr.
– Dein Einkommen wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
– Bei einem Fernstudium hast Du Recht auf maximal 12 Monate BAföG.
BAföG-Rechner
Mit dem BAföG-Rechner findest Du gleich heraus, wieviel BAföG Dir zusteht und über welchen Zeitraum Du BAföG beziehen kannst. Hier geht es zum BAföG-Rechner:
http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-rechner
Die richtigen Formblätter auswählen
Der Antrag auf BAföG ist über verschiedene Formblätter zu stellen. Um die Formblätter auszuwählen, die für genau Dich relevant sind, stehen verschiedene Seiten im Internet zur Verfügung.
https://www.bafög.de/de/antragsassistent-305.php
Die ausgefüllten Formblätter und eventuelle Nachweise werden an das zuständige Amt geschickt.
Vergiss nicht, dass Du in gewissen Fällen auf BAföG-Vorschuss Anrecht hast. Die Bearbeitungszeit des Amtes beträgt manchmal mehrere Wochen. Dauert die Bearbeitung Deines Antrages sehr lange (über 10 Wochen) besteht die Möglichkeit, einen BAföG-Vorschuss zu bekommen. Dieser ist nicht mehr auf 360 Euro begrenzt und liegt seit dem 01.08.2016 monatlich bei maximal 536 Euro. Beachte aber, dass es auch beim BAföG-Vorschuss Sonderregeln und Ausnahmen gibt, die berücksichtigt werden müssen.
Jetzt kannst du BAföG auch online beantragen!
In einigen Bundesländern ist es jetzt möglich, den Antrag online zu stellen.
Der digitale BAföG-Assistent
BAföG zu beantragen ist für viele eine aufwendige Prozedur, die viel Zeit und Nerven kostet. Als Hilfestellung steht Dir der digitale BAföG-Antragsassistent zur Verfügung. Mit dem Assistenten sparst Du viel Zeit beim Erstantrag und stellst zudem sicher, dass Du den Antrag vollständig und richtig ausgefüllt hast.
http://www.mystipendium.de/bafoeg/digitaler-bafoeg-antragsassistent
Andere BAföG-Förderungsarten
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG steht für Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und ist eine finanzielle Unterstützung bei mehr als 700 berufliche Aufstiegsfortbildungen. Gefördert werden Lehrgänge, die als Vorbereitung auf Meisterkurse oder vergleichbare Fortbildungsabschlüsse dienen. Bei dieser flexiblen Form der Förderung spielt es keine Rolle, ob die Fortbildung als Voll- oder Teilzeitbeschäftigung angeboten wird und es besteht auch keine Altersbegrenzung. Gefördert werden Vorbereitungen auf Fortbildungsabschlüsse wie z.B. Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Fachkaufleute und Industriemeister.
Mehr zum Thema Aufstiegs-BAföG: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/was-wird-gefoerdert-1698.html
Du kannst auch für Dein Masterstudium BAföG erhalten. Hierfür sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
– Du hast ein Bachelorstudium absolviert und legst innerhalb von 12 Monaten nach dem Beginn des Masterstudiums Dein Bachelor-Zeugnis vor.
– Der vor Dir gewählte Masterstudiengang erfordert als Zulassungsvoraussetzung einen Bachelorabschluss und muss Dich für einen Beruf qualifizieren. Er muss zudem innerhalb eines vorgegebenen – – – Zeitraums in Vollzeit absolviert werden (2 bis 4 Semester).
– Du bist jünger als 35 Jahre, wenn Du das Masterstudium beginnst.
Mehr Informationen zu z.B. BAföG, Meister-BAföG, Schüler-BAföG als Vollzuschuss, BAföG-Vorschuss, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG für Auszubildende, Aufstiegs-BAföG findest Du auf www.bafög.de oder http://www.mystipendium.de/bafoeg/studenten-bafoeg
In Deinem persönlichen Studienführer findest du alle wichtigen Informationen zu deinem Studiengang.