Berufsbegleitendes Studium – Die Kosten auf einen Blick

Dass ein berufsbegleitendes Studium mit Kosten verbunden ist, ist für jedermann nachvollziehbar und bedarf keiner weiteren Erklärung. Wie hoch die finanziellen Belastungen tatsächlich sind, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. In diesem Beitrag führen wir Sie in die Thematik ein und sagen Ihnen, mit welchen Gesamtkosten Sie rechnen müssen. Wenn Sie sich für unsere Bildungsangebote interessieren, können Sie hier jederzeit Infomaterial anfordern oder sich kostenfrei beraten lassen (+49 (0)7533 919 23 – 86 oder studium@allensbach-hochschule.de).

Berufsbegleitendes Studium – Kosten für den Hochschulbesuch

Der Besuch einer Präsenzhochschule ist in der Regel kostenlos. Zwar gab es in den zurückliegenden Jahren den Versuch, die Kassen der Bundesländer durch die Erhebung von Studiengebühren zu füllen – diese wurden jedoch schnell wieder abgeschafft. Heute müssen in keinem Bundesland mehr Studiengebühren bezahlt werden. Eine Ausnahme sind Länder wie Bremen, die Gebühren für Langzeitstudierende (in diesem Fall ab dem 15. Semester) eingeführt haben.

Anders sieht es im Bereich der privaten Bildungsinstitutionen aus. Wer sich an einer nichtstaatlichen Hochschule einschreibt, muss für ein berufsbegleitendes Studium mit Kosten rechnen, die über die 500 € pro Semester hinausgehen, die bis vor wenigen Jahren von den staatlichen Hochschulen eingezogen wurden. An der Allensbach Hochschule werden für ein Bachelor BWL-Studium 375 Euro im Monat fällig. Für Masterstudiengänge, etwa für den Studiengang Master Finance, werden 590 Euro im Monat erhoben. Weitere relevante Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Kosten für ein Fernstudium: Das müssen Sie wissen“.

Berufsbegleitendes Studium – Kosten für Bildungsmaterialien

Die Zeiten, in denen man bei einem berufsbegleitenden Studium hohe Kosten für Bildungsmaterialien wie Bücher oder Zeitschriften veranschlagen musste, sind lange vorbei. Freilich werden auch heute noch Bücher benötigt, doch die meisten Inhalte sind inzwischen online verfügbar. Moderne Hochschulen wie die Allensbach Hochschule stellen alle Lehrmaterialien im Lernmanagementsystem zum Abruf bereit. Ergänzend können die Studierenden auf eine umfangreiche Online-Bibliothek zugreifen und ebooks herunterladen.

Die Studierenden sind außerdem gut beraten, aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen im Auge zu behalten. Auch hierfür ist das Internet die beste Informationsquelle. Es schadet jedoch nicht, hin und wieder einen Blick in Print-Publikationen zu werfen. Magazine wie die Wirtschaftswoche oder das Handelsblatt können in jedem gut sortierten Zeitschriftenhandel erworben werden.

Berufsbegleitendes Studium – Kosten für die Lebensführung

Die gesicherte Finanzierung ist einer der größten Pluspunkte eines Online-Studiums für Berufstätige. Während Studierende ohne Ausbildung sich zumeist mit Nebenjobs über Wasser halten müssen, beziehen Berufstätige ein Gehalt und können davon ihre Ausgaben bestreiten. Genau genommen fallen bei einem berufsbegleitenden Studium überhaupt keine Kosten an, die über die normalen Aufwendungen für die Lebensführung hinausgehen – denn: Würde Der- oder Diejenige kein Onlinestudium absolvieren, wären die Kosten für die Dinge des täglichen Lebens die gleichen.

Berufsbegleitendes Studium – Kosten steuerlich absetzen

Die meisten Menschen, die nebenberuflich studieren, wissen nicht, dass man die Kosten für ein berufsbegleitendes Studium steuerlich absetzen kann. Entscheidend ist dabei, dass es sich um ein Erststudium (beispielsweise mit dem Studienziel BWL Bachelor) oder um eine Fortbildungsmaßnahme zur Höherqualifizierung (z.B. mit dem Studienziel MBA BWL und Management) handelt.

Wird das Studium zu einem der genannten Zwecke aufgenommen, ist die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gegeben. Handelt es sich um eine Weiterbildungsmaßnahme aus rein persönlichem Interesse, können für das berufsbegleitende Studium keine Kosten geltend gemacht werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Fernstudium bzw. Onlinestudium steuerlich geltend zu machen. Die erste Option ist, die Kosten als Sonderausgabe abzusetzen. Sonderausgaben sind allerdings nur beschränkt und ohne Verlustvortrag abzugsfähig. Werbungskosten können dagegen mit Verlustvortrag und unbeschränktem Abzug abgesetzt werden.

Ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Ausbildung wird steuerlich als Fortbildungsmaßnahme gesehen. Somit können die Kosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten voll abgesetzt werden. Beginnt man nach dem Schulabschluss ein Online Bachelor Studium, können die Kosten nur als Sonderausgabe abgesetzt werden. Menschen, die berufsbegleitend studieren, sind daher – zumindest was die steuerliche Absetzbarkeit betrifft – besser gestellt als Schulabgänger.

Jetzt unverbindlich informieren!

Haben wir Sie neugierig gemacht? Wenn Sie Interesse an einem Online Studium an der Allensbach Hochschule haben, können Sie sich gerne kostenfrei beraten lassen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen und sagen Ihnen, wie Sie für Ihr berufsbegleitendes Studium die Kosten minimieren können – etwa durch die Anrechnung von Vorleistungen. Unser Studienberatung steht Ihnen unter der Rufnr. +49 (0)7533 919 23 – 86 oder per Mail (studium@allensbach-hochschule.de) zur Verfügung. Melden Sie sich noch heute und starten Sie mit uns in einen neuen Lebensabschnitt!

Jetzt kostenlos Informationen anfordern!

In Deinem persönlichen Studienführer findest du alle wichtigen Informationen zu deinem Studiengang.

standpunkte
de_DEDeutsch