Rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich häufig zu Anfang des Jahres und in der Mitte des Jahres zum 1. Juli und damit vor der Sommerpause des Parlaments. So auch dieses Jahr. Einige wichtige Änderungen werden hier kurz angesprochen.
From Prof. Dr. Patrick RöslerProfessor of Banking Law at the Allensbach University
Alle Webseiten, auf denen Verbraucher Verträge abschließen können, müssen ab Juli einen Kündigungsbutton bereitstellen. Damit soll dem Verbraucher die Vertragsauflösung ebenso einfach gemacht werden wie der Vertragsschluss. Denn bisher wurde oft eine Kündigung über die Webseite nicht akzeptiert. Wenn ein Anbieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, steht dem Verbraucher ein Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung allein aufgrund des fehlenden Kündigungsbuttons zu.
Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro jährlich. Die Entfernungspauschale für Pendler gilt nach wie vor am dem 21. Kilometer, steigt aber auf 38 Cent (von 35). Der Arbeitnehmerpauschbetrag, in der Steuererklärung als pauschale Werbungskosten angesetzt, steigt um 200 Euro auf 1200 Euro.
Der Mindestlohn steigt im Juli auf 10,45. Im Oktober soll er noch mal und dann auf 12 Euro steigen.
Der monatliche Pfändungsfreibetrag steigt auf 1330,16 Euro, das Nettoeinkommen einer Person bleibt also in dieser Höhe pfändungsfrei.
Ab Juli müssen Immobilieneigentümer über die Plattform Elster Informationen zu ihrem Immobilieneigentum ans Finanzamt senden. Die Angabepflicht variiert je nach Bundesland, da die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die bisherige Grundsteuerberechnung verfassungswidrig war und einer Neuregelung bedarf.
Ab Juli müssen die Corona-Tests bezahlt werden, die wöchentlich freien Tests entfallen. Für einige Risikogruppen bleiben die Tests aber kostenfrei, alle anderen bezahlen künftig 3 Euro dafür. Offen ist, ob dies nicht doch wieder gekippt bzw. die freien Tests verlängert werden.
Die Auszahlung für den versprochenen Kinderbonus von 100 Euro erfolgt im Juli automatisch.
Der lang angekündigte Zwangsumtausch des Führerscheins greift jetzt im Juli erstmals, alle zwischen 1953 und 1958 Geborenen mit einem vor 1999 ausgestellten Führerschein müssen nun den Umtausch angehen. Damit sollen die Führerscheine künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Der PKW-Führerschein wird aber nicht gleich ungültig bei Fristversäumnis, es droht allerdings ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Der Stromzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien entfällt ab Juli früher als ursprünglich geplant. Die EEG-Umlage beträgt derzeit 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
Ab Juli dürfen Elektrogeräte auch bei Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden, auch wenn diese nur gelegentlich, z.B. in Aktionen, Elektrogeräte anbieten. Für Supermärkte unter 800qm Verkaufsfläche gilt die Regelung jedoch nicht.
Das Flaschenpfand gilt nun auch auf bisher pfandfreie Flaschen, das trifft vor allem Frucht- und Gemüsesäfte. Kunststoffflaschen mit Milch bleiben weiterhin pfandfrei.
Der europäische Gesetzgeber schreibt mit einer neuen Verordnung vor, dass Mobilfunkkunden EU-weit derselbe Dienstleistungsumfang wie im Heimatland angeboten werden muss. So muss z.B. bei einem deutschen 5G-Vertrag auch im europäischen Ausland der Kunde 5G nutzen können. Außerdem müssen Roamingdienste automatisch unterbrochen werden, wenn der Nutzer vorher eingestellte Volumen an Daten oder Gesprächen erreicht. Das gilt sogar weltweit.
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