Due Diligence, Discounted Cashflow Verfahren, War Room, Strukturierung, Steueroptimierung, Private Equity, MBO, MBI, LBO, Share Deal, Asset Deal, Earn-Out-Gestaltung, Closing, Retainer, Short List… alles wichtige Begriffe aus dem Bereich Mergers and Acquisitions, vulgo M&A. Ist der Unternehmenskauf wirklich so kompliziert, wie es sich anhört? Beherrschen das nur international tätige Investmentbanker, die bei M&A auch noch von der Königsdisziplin des Investment-Banking sprechen? Der Frage geht dieser Kurzbeitrag nach.
Von Prof. Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule
Der Unternehmenskauf ist der Normalfall und Kern einer Unternehmensübernahme. Häufig findet dieser statt, wenn z.B. ein Familienunternehmen keinen Nachwuchs aus der Familie findet und das Unternehmen veräußern will. Das Thema Unternehmensverkauf ist ein komplexes Projekt, um die zahlreichen Fragen und Möglichkeiten strukturiert anzugehen, zu entscheiden und umzusetzen. Zentral ist zunächst die Frage, was der Unternehmer mit dem Verkauf erreichen will. Ist maximaler Profit wichtig oder vielleicht eher, dass das Unternehmen weiterbestehen kann, damit sein Lebenswerk nicht vernichtet wird und der Unternehmer seiner sozialen Verantwortung gerecht werden will?
Je nach dem zu verkaufenden Gegenstand ist beim Unternehmenskauf zu unterscheiden:
Grundsätzlich kommen bei einem Verkauf mehrere Käufergruppen in Betracht:
Zentral ist die Preisfindung für das Unternehmen. Unternehmensbewertungen sind eine (betriebswirtschaftliche) Wissenschaft für sich und es existieren mehrere Verfahren, die eine Bewertung des Unternehmens ermöglichen. Grundsätzlich unterscheiden sich diese zwischen sach- und ertragswertorientierten Verfahren. In aller Regel (wenn nicht der Wert der Gegenstände im Unternehmen höher ist) werden Verfahren herangezogen, die prognostizierte, künftige Erträge betrachten. Beim DCF-(Discounted Cash Flow)Verfahren werden in der Zukunft liegende Zahlungsflüsse bewertet, also abgezinst. Beim simplen Multiplikatorverfahren, das für eine erste Annäherung meist genügt, wird überlegt, in wie viel Jahren (=Multiplikator) das Unternehmen den Kaufpreis selbst erwirtschaftet, der Käufer also aus dem Gewinn des Unternehmens den Kaufpreis bezahlen kann.
Für die Genauigkeit der Bewertung kommt es auf das Budget an, das zur Verfügung steht, welchen Aufwand der Unternehmer also betreiben kann. Am Ende ist aber nicht allein die Bewertung entscheidend, sondern vielmehr der Preis, den ein Verkäufer für das Unternehmen zu zahlen bereit ist.
Der Unternehmenskauf basiert nicht zwingend auf einem festen Kaufpreis. Insbesondere wenn sich die Parteien nicht über den Wert des Unternehmens einig sind, kommen variable Kaufpreise in Betracht, die durch nachträgliche Zahlungen oder auch Rückzahlungen auf Basis künftiger Unternehmensergebnisse wie dem EBIT. Diese bezeichnet man als Earn-Out-Gestaltungen.
Sind mehrere Kaufinteressenten vorhanden, kann auch ein Bieterverfahren („Versteigerung“) zu einem optimalen Kaufpreis führen. Solche Verfahren sind aber aufwendig und damit teuer, so dass auch der direkte Verkauf an einem Kaufinteressenten (Trade-Sale) gerade für kleinere Unternehmen der geeignetere Weg sein kann.
Für die Suche nach dem Käufer und auch für die Abwicklung des Projekts können spezialisierte M&A-Berater hinzugezogen werden. Normalerweise ist für einen Mittelständler erst mal der eigene Steuerberater der erste Ansprechpartner. M&A-Berater erhalten häufig ein Erfolgshonorar, das grob von ein bis zehn Prozent des Kaufpreises reichen kann. Dazu verlangen sie meist einen „Retainer“, also ein fixes Entgelt. Dieses wird je nach Vereinbarung auf das Erfolgshonorar angerechnet.
Etwas aufpassen sollte man bei den Kosten, nicht alle Kosten können dem Unternehmen aufgegeben werden. Bei vorbereitenden Kosten ist dies möglich, der Kaufvertrag findet aber zwischen den Gesellschaftern statt, diese müssen dann auch die Kosten für diesen tragen.
Auch steuerlich gibt es einiges zu beachten, etwa zur Versteuerung des Kaufpreises. Dabei kommt es darauf an, ob ein Unternehmer seinen Betrieb oder einen wesentlichen Betriebsteil verkauft oder ob die Anteile an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG verkauft werden. Für beide Varianten gibt es aber Sonderregelungen, damit nicht der volle Kaufpreis mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden muss. Der Unternehmer kann bei einem Verkauf ab 55 Lebensjahren Steuervorteile beanspruchen, bei Gesellschaftsverkäufen wird das Teileinkünfteverfahren angewandt, das ebenfalls zu einer günstigeren Versteuerung auf der Privatebene führt.
Im deutschen Recht können Haftungstatbestände bereits in vorvertraglichen Schuldverhältnissen, also vor Abschluss des Kaufvertrages auftreten. Dies ist zum Beispiel bei der Verletzung von Aufklärungspflichten oder bei Falschangaben möglich, die bis zur arglistigen Täuschung führen können. Angaben zum Unternehmen müssen also stets richtig und vollständig sein. Problematisch ist häufig, welches Wissen im Unternehmen oder von Organen den verhandelnden Personen zugerechnet werden kann. Insgesamt existieren dazu zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen.
Nach Abschluss des Kaufvertrages haften die Verkäufer nach kaufrechtlicher Gewährleistung, also im Grundsatz für Sach- und Rechtsmängel des Kaufgegenstandes und für weitere im Kaufvertrag übernommene Pflichten. Auch den Käufer können aus übernommenen Verpflichtungen, u.a. im Kaufvertrag, Haftungsrisiken treffen.
Neben dem Unternehmen und den Gesellschaftern als Verkäufer ist auch das Management selbst direkten Haftungsrisiken ausgesetzt, obwohl es sich dessen häufig nicht bewusst ist. Diese können sich zum Beispiel durch Fehlentscheidungen bei der Unternehmensführung realisieren, etwa bei einem Sorgfaltspflichtverstoß gegen das pflichtgemäße Geschäftsleiterhandeln oder falschen Auskünften im Verkaufsprozess.
Diese kurze Betrachtung eines Themas, über das dutzende Handbücher existieren, sollte klargemacht haben, dass Unternehmensverkäufe sehr komplexe Transaktionen sind. Bei diesen spielen vielfältige Fragestellungen u.a. zur Unternehmensbewertung, Kaufvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und nicht zu vergessen Projektmanagement eine Rolle, wodurch interdisziplinäres Wissen im Projektteam vorhanden sein sollte. Dennoch ist das Thema bei geordneter Herangehensweise in viele Segmente aufteilbar und die einzelnen Problemfelder sind ohne weiteres zu bewältigen. Je größer das Unternehmen ist, desto komplexer werden die Themen und das Budget werden, das hier zum Einsatz kommt. Am Ende aber eine hochspannende Materie für alle Beteiligten, der Sie sich unter anderem bereits im Master-Studiengang „M.A. Betriebswirtschaft und Management“ nähern können.
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